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Personal · Gesundheitssektor

Praxis-, Therapie- und Pflegepersonal für den Gesundheitssektor

Qualifiziertes Personal für Arzt- und Zahnarztpraxen, Reha- und Therapieeinrichtungen sowie stationäre und ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen.

Personal für Praxen, Reha und Pflege

Im Gesundheitssektor schlägt jeder Personalausfall unmittelbar auf den Betrieb durch: Sprechstunden müssen abgesagt, Therapieblöcke verschoben oder Pflegetouren umgeplant werden. Gleichzeitig sind Praxen, Reha-Einrichtungen und Pflegedienste an Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen gebunden, die sich nicht kurzfristig aussetzen lassen.

Die MSOB GmbH stellt Einrichtungen des Gesundheitssektors geprüftes Personal nach demselben Verfahren wie in den übrigen Bereichen: Bedarfsmeldung, Vorschlag geeigneter Profile mit vollständiger Nachweismappe und Einsatzbeginn nach Freigabe durch die Einrichtung. Berufsurkunde, Masernschutznachweis und die je nach Tätigkeit erforderlichen weiteren Nachweise liegen vor dem ersten Einsatztag vor.

Für wen wir arbeiten

Unsere Personaldienstleistungen im Gesundheitssektor richten sich an ambulante und stationäre Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Arzt- & Zahnarztpraxen

Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie medizinische Versorgungszentren – Anmeldung, Assistenz und Praxisorganisation.

Reha- & Therapieeinrichtungen

Rehabilitationskliniken, Therapiezentren und Praxen für Physio-, Ergo- und Sprachtherapie.

Stationäre Pflege

Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflege sowie Einrichtungen des betreuten Wohnens.

Ambulante Dienste

Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sowie Anbieter von Tourenpflege im häuslichen Umfeld.

Fachkräfte-Profile

Qualifiziertes Personal mit geprüften Nachweisen – einsatzbereit nach Freigabe durch die Einrichtung.

Medizinische & zahnmedizinische Fachangestellte

MFA und ZFA für Anmeldung, Patientenaufnahme, Behandlungsassistenz und Praxisorganisation.

  • Abgeschlossene Ausbildung MFA / ZFA oder vergleichbar
  • Erfahrung mit Praxisverwaltungssystemen
  • Masernschutznachweis nach § 20 IfSG
  • Kenntnisse in Hygiene und Aufbereitung

Pflegefachkräfte

Examinierte Pflegefachkräfte für die stationäre Pflege, Tagespflege und ambulante Dienste.

  • Staatliche Anerkennung als Pflegefachkraft
  • Erfahrung in Grund- und Behandlungspflege
  • Pflegedokumentation und Medikamentengabe
  • Masernschutznachweis nach § 20 IfSG

Pflegehilfs- & Betreuungskräfte

Pflegehelfer/innen sowie Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI für Alltagsbegleitung und Grundpflege.

  • Pflegebasiskurs oder Ausbildung Pflegeassistenz
  • Qualifikation als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI
  • Erfahrung in Alltagsbegleitung und Grundpflege
  • Masernschutznachweis nach § 20 IfSG

Therapie- & Servicekräfte für Reha

Therapieassistenz, Empfang, Patientenbegleitung und Servicekräfte für Reha- und Therapiebetriebe.

  • Einschlägige Ausbildung oder Einrichtungserfahrung
  • Erfahrung in Patientenbegleitung und Terminorganisation
  • Sicherer Umgang mit Patientenkontakt
  • Nachweise je nach Einsatzbereich der Einrichtung

Regulatorische Nachweise

Im Gesundheitssektor gelten besondere Anforderungen an eingesetztes Personal. Alle Nachweise werden vor dem ersten Einsatztag geprüft und dokumentiert.

Berufsurkunde & Anerkennung

Bei Pflegefachkräften wird die Berufsurkunde geprüft, bei im Ausland erworbenen Abschlüssen der Anerkennungsbescheid.

Masernschutznachweis

Pflichtnachweis nach § 20 Abs. 8 IfSG für Tätigkeiten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge & Impfstatus

Vorsorge und Impfstatus – etwa Hepatitis B – richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung der Einrichtung und werden vorab abgestimmt.

Führungszeugnis & Hygieneunterweisung

Führungszeugnis im erforderlichen Umfang sowie Unterweisung nach dem Hygieneplan der Einrichtung vor dem ersten Einsatztag.

Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Einsatzbereich und der Gefährdungsbeurteilung der Einrichtung ab. Den erforderlichen Umfang stimmen wir vor der Besetzung mit Ihnen ab.

Personalbedarf im Gesundheitssektor

Schildern Sie uns das benötigte Profil, den Einsatzort und den Zeitraum – wir prüfen die Verfügbarkeit geeigneter Kräfte und melden uns zurück.

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