Personal · Gesundheitssektor
Pflegepersonal für stationäre und ambulante Pflege
Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Betreuungskräfte für Pflegeeinrichtungen, Tagespflege und ambulante Dienste in Nordrhein-Westfalen – mit geprüften Nachweisen vor Einsatzbeginn.
Wenn im Dienstplan eine Lücke bleibt
In der Pflege ist der Dienstplan die kritische Größe. Fällt eine Kraft kurzfristig aus, wird die Lücke aus dem eigenen Team gefüllt – mit Einspringdiensten, verschobenen freien Tagen und einer Belastung, die sich über Wochen fortsetzt. Gleichzeitig sind Einrichtungen an Personalvorgaben gebunden, die sich nicht aussetzen lassen.
Die MSOB GmbH stellt Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten geprüfte Pflegefach-, Pflegehilfs- und Betreuungskräfte – für einzelne Dienste, zur Überbrückung längerer Ausfälle oder bis zur eigenen Neubesetzung. Berufsurkunde und die weiteren erforderlichen Nachweise liegen vor dem ersten Einsatztag vor.
Profile für die Pflege
Vom examinierten Fachpersonal bis zur zusätzlichen Betreuungskraft.
Pflegefachkräfte
Examinierte Pflegefachkräfte für Grund- und Behandlungspflege in stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten.
- Staatliche Anerkennung als Pflegefachkraft
- Grund- und Behandlungspflege
- Pflegedokumentation und Medikamentengabe nach Vorgabe
- Masernschutznachweis nach § 20 IfSG
Pflegehilfskräfte
Pflegehelfer/innen und Pflegeassistenzkräfte zur Unterstützung des Pflegeteams im Tagesablauf.
- Pflegebasiskurs oder Ausbildung Pflegeassistenz
- Unterstützung bei Grundpflege und Mobilisation
- Einsatz im Schicht- und Wochenenddienst
- Masernschutznachweis nach § 20 IfSG
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI
Zusätzliche Betreuungskräfte für Alltagsbegleitung, Aktivierung und Gruppenangebote.
- Qualifikation als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI
- Alltagsbegleitung und aktivierende Angebote
- Erfahrung im Umgang mit demenziellen Erkrankungen
- Erweitertes Führungszeugnis auf Anforderung
Vertretung bei Ausfall & Engpass
Kurzfristige Besetzung bei Krankheit, Urlaub und in Phasen mit erhöhtem Pflegebedarf – auch für einzelne Dienste.
- Besetzung innerhalb von 48 Stunden bei geklärtem Bedarf
- Einsatz für einzelne Dienste, wochenweise oder dauerhaft
- Einweisung auf Einrichtung und Pflegekonzept
- Übernahme in Festanstellung über Try & Hire möglich
Verfahren der Personalgestellung
Ein klar geregelter Ablauf – mit Freigabe durch die Einrichtung.
Bedarfsmeldung
Die Einrichtung meldet Qualifikationsniveau, Dienste, Einsatzumfang und Zeitraum.
Profilvorschlag mit Nachweismappe
Wir schlagen geeignete Kräfte vor – mit Berufsurkunde, Qualifikations- und Nachweisunterlagen.
Freigabe & Einweisung
Nach Freigabe erfolgt die Einweisung auf Einrichtung, Pflegekonzept, Dokumentation und Hygieneplan.
Einsatzbeginn
Der Einsatz beginnt – alle erforderlichen Nachweise liegen vor dem ersten Einsatztag vor.
Pflegepersonal – häufige Fragen
Antworten zu Nachweisen, Schichtdiensten, Einsatzdauer und Einweisung.
Welche Nachweise bringen die Pflegekräfte mit?
Bei Pflegefachkräften wird die Berufsurkunde geprüft, bei im Ausland erworbenen Abschlüssen der Anerkennungsbescheid. Hinzu kommen der Masernschutznachweis nach § 20 Abs. 8 IfSG sowie – abhängig von Einsatzbereich und Gefährdungsbeurteilung der Einrichtung – Nachweise zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zum Impfstatus. Ein Führungszeugnis wird im erforderlichen Umfang vorgelegt.
Ist ein Einsatz im Schicht- und Wochenenddienst möglich?
Ja. Pflege findet im Früh-, Spät- und Nachtdienst sowie an Wochenenden und Feiertagen statt; die Kräfte werden entsprechend eingeplant. Welche Dienste konkret abgedeckt werden sollen, stimmen wir bei der Bedarfsmeldung ab.
Können auch einzelne Dienste besetzt werden?
Ja. Neben längeren Einsätzen ist auch die Besetzung einzelner Dienste möglich – etwa bei kurzfristigem Ausfall. Bei geklärtem Bedarf und verfügbarem Personal realisieren wir eine Besetzung innerhalb von 48 Stunden.
Werden die Kräfte auf unsere Einrichtung eingewiesen?
Ja. Vor dem ersten Einsatz erfolgt eine Einweisung auf die Einrichtung, das Pflegekonzept, das eingesetzte Dokumentationssystem und den Hygieneplan – damit sich die Kraft zügig in den Dienstablauf einfügen kann.
Weitere Leistungen
Praxispersonal
MFA, ZFA und Praxisorganisation für Arzt- und Zahnarztpraxen.
Personal für Reha & Therapie
Therapieassistenz, Empfang und Servicekräfte für Reha-Einrichtungen.
Eignung & Nachweise
Welche Nachweise im Gesundheitssektor vor jedem Einsatz geprüft werden.
Personal für den Gesundheitssektor
Alle Personalleistungen für Praxen, Reha-Einrichtungen und Pflege.
Pflegepersonal anfragen
Melden Sie uns Qualifikationsniveau, Dienste und Zeitraum – wir prüfen die Verfügbarkeit geeigneter Kräfte und melden uns zurück.
Bedarf melden