Personal · Gesundheitssektor
Geprüfte Eignung vor jedem Einsatz
Für Einsätze in Praxen, Reha-Einrichtungen und der Pflege gelten besondere Anforderungen an das Personal. Wie die MSOB GmbH Eignung und Nachweise prüft – transparent und nachvollziehbar.
Eignung ist die Grundlage jedes Einsatzes
Wer in einer Praxis, einer Reha-Einrichtung oder in der Pflege eingesetzt wird, arbeitet unmittelbar am Patienten. Der Gesetzgeber stellt dafür klare Anforderungen – von der Berufsurkunde über den Masernschutznachweis nach § 20 IfSG bis zu den Vorgaben, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung der Einrichtung ergeben.
Die MSOB GmbH behandelt diese Anforderungen nicht als Formalie am Ende des Prozesses, sondern als dessen Grundlage: Nachweise werden vor dem Einsatz gesichtet, dokumentiert und der Einrichtung zur Prüfung vorgelegt. Der Einsatz beginnt erst nach Freigabe.
Welche Nachweise geprüft werden
Die erforderlichen Nachweise richten sich nach dem Einsatzbereich und der Gefährdungsbeurteilung der Einrichtung.
Berufsurkunde & Anerkennung
Bei Pflegefachkräften wird die Berufsurkunde geprüft, bei im Ausland erworbenen Abschlüssen der Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle. Bei MFA, ZFA und Assistenzprofilen die Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise.
- Berufsurkunde bei examinierten Pflegefachkräften
- Anerkennungsbescheid bei ausländischen Abschlüssen
- Ausbildungs- und Zusatzqualifikationsnachweise
Masernschutz nach § 20 IfSG
Für Tätigkeiten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ist der Nachweis des Masernschutzes nach § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz Pflicht.
- Pflichtnachweis für medizinische und pflegerische Einrichtungen
- Prüfung vor dem ersten Einsatztag
- Dokumentation in der Nachweismappe
Arbeitsmedizinische Vorsorge & Impfstatus
Welche Vorsorge und welcher Impfstatus – etwa Hepatitis B – erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung der Einrichtung. Den Umfang stimmen wir vor der Besetzung ab.
- Umfang nach Gefährdungsbeurteilung der Einrichtung
- Abstimmung vor der Besetzung, nicht erst am Einsatztag
- Dokumentierte Vorlage der abgestimmten Nachweise
Führungszeugnis & Hygieneunterweisung
Ein Führungszeugnis wird im jeweils erforderlichen Umfang vorgelegt. Vor dem ersten Einsatz erfolgt die Unterweisung nach dem Hygieneplan der Einrichtung.
- Führungszeugnis im erforderlichen Umfang
- Unterweisung nach dem Hygieneplan der Einrichtung
- Einweisung auf Dokumentations- und Meldewege
Der Prüfablauf
Von der Bedarfsmeldung bis zum Einsatzbeginn – mit Freigabe durch die Einrichtung.
Bedarfsmeldung
Die Einrichtung meldet das benötigte Profil. Daraus ergibt sich, welche Nachweise erforderlich sind.
Sichtung der Nachweise
Wir sichten Berufsurkunde bzw. Qualifikationsnachweise, Masernschutz und die abgestimmten Vorsorgenachweise.
Nachweismappe an die Einrichtung
Der Profilvorschlag enthält eine vollständige Nachweismappe – die Einrichtung prüft und gibt frei.
Einsatzbeginn
Der Einsatz beginnt erst, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und geprüft sind.
Eignung & Nachweise – häufige Fragen
Antworten zu Zeitpunkt, Umfang, Zuständigkeit und Vollständigkeit der Nachweise.
Wann liegen die Nachweise vor?
Alle erforderlichen Nachweise liegen vor dem ersten Einsatztag vor. Der Profilvorschlag an die Einrichtung enthält bereits die Nachweismappe, sodass vor der Freigabe geprüft werden kann.
Welche Nachweise sind je nach Tätigkeit erforderlich?
Der Umfang richtet sich nach dem Einsatzbereich. In der Pflege stehen Berufsurkunde bzw. Qualifikationsnachweis und der Masernschutz nach § 20 IfSG im Vordergrund, in Praxen zusätzlich die praxisbezogenen Hygiene- und Aufbereitungsanforderungen. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfstatus ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Einrichtung.
Wer entscheidet abschließend über den Einsatz?
Die Einrichtung. MSOB sichtet und dokumentiert die Nachweise und legt sie mit dem Profilvorschlag vor; die Einrichtung prüft die Mappe und gibt den Einsatz frei. Erst nach dieser Freigabe beginnt der Einsatz.
Was geschieht, wenn ein Nachweis fehlt?
Fehlt ein erforderlicher Nachweis, wird die Kraft nicht eingesetzt. Der Einsatzbeginn ist an die vollständige und geprüfte Nachweismappe gebunden – ohne diese Grundlage erfolgt keine Freigabe.
Personal für den Gesundheitssektor
Praxispersonal
MFA, ZFA und Praxisorganisation für Arzt- und Zahnarztpraxen.
Personal für Reha & Therapie
Therapieassistenz, Empfang und Servicekräfte für Reha-Einrichtungen.
Pflegepersonal
Pflegefach-, Pflegehilfs- und Betreuungskräfte für Pflegeeinrichtungen.
Personal für den Gesundheitssektor
Alle Personalleistungen für Praxen, Reha-Einrichtungen und Pflege.
Fragen zu Eignung und Nachweisen?
Sprechen Sie uns an – wir erläutern das Prüfverfahren und klären, welche Nachweise für Ihren konkreten Bedarf erforderlich sind.
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