MSOB GmbH – Industriereinigung und Personaldienstleistungen

Personal · Öffentlicher Sektor

Pädagogische Fachkräfte für Kitas, OGS und Schulsozialarbeit

Qualifiziertes pädagogisches Personal für kommunale und freie Träger in Nordrhein-Westfalen – mit vollständig geprüften Nachweisen und Einweisung vor Einsatzbeginn.

Fachpersonal für Betreuung und Bildung

Kindertagesstätten, Träger des offenen Ganztags und schulische Betreuungsangebote sind an gesetzliche Betreuungsschlüssel gebunden, während qualifizierte pädagogische Fachkräfte zunehmend knapp sind. Personalausfälle und Elternzeitvertretungen lassen sich über reguläre Stellenbesetzungsverfahren häufig nicht rechtzeitig ausgleichen.

Die MSOB GmbH stellt öffentlichen und freien Trägern pädagogisches Fachpersonal nach einem festen Verfahren: Bedarfsmeldung, Vorschlag geeigneter Profile mit vollständiger Nachweismappe und Einsatzbeginn nach Freigabe durch den Träger.

Fachkräfte-Profile

Pädagogisches Personal für die Bereiche Kita, Ganztag und Schulsozialarbeit.

Erzieher/innen

Staatlich anerkannte Erzieher/innen für Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte.

  • Staatliche Anerkennung
  • Gruppen- und Bezugsarbeit
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Masernschutznachweis nach § 20 IfSG

Kinderpfleger/innen & Ergänzungskräfte

Qualifizierte Ergänzungskräfte für Kita-Gruppen, Ganztag und Betreuungsangebote.

  • Ausbildung Kinderpflege oder Sozialassistenz
  • Erfahrung in der Gruppenbetreuung
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Masernschutznachweis nach § 20 IfSG

Kräfte für den offenen Ganztag

Betreuungs- und Ergänzungskräfte für den offenen Ganztag (OGS) und schulische Betreuungsangebote.

  • Betreuung im offenen Ganztag
  • Begleitung von Lern- und Freizeitangeboten
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Einweisung auf Träger und Einrichtung

Schulsozialarbeit

Fachkräfte mit sozialpädagogischem Hintergrund für die Schulsozialarbeit.

  • Abschluss Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik
  • Erfahrung im schulischen Umfeld
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Beratung und Begleitung von Schülern

Verfahren der Personalgestellung

Ein klar geregelter Ablauf – mit Freigabe durch den Träger.

1

Bedarfsmeldung

Der Träger meldet das benötigte Profil, die Einrichtung, den Einsatzumfang und den Zeitraum.

2

Profilvorschlag mit Nachweismappe

Wir schlagen geeignete Fachkräfte vor – mit vollständiger Nachweismappe zur Prüfung durch den Träger.

3

Freigabe & Einweisung

Nach Freigabe durch den Träger werden die Fachkräfte auf Einrichtung und Konzept eingewiesen.

4

Einsatzbeginn

Der Einsatz beginnt – alle erforderlichen Nachweise liegen vor dem ersten Einsatztag vor.

Erforderliche Nachweise

Im pädagogischen Bereich gelten besondere Anforderungen. Alle Nachweise werden vor dem ersten Einsatztag geprüft und dokumentiert.

Erweitertes Führungszeugnis

Für alle Kräfte im pädagogischen Bereich – aktuell und vor Einsatzbeginn geprüft.

Masernschutznachweis

Pflichtnachweis nach § 20 Abs. 8 IfSG für Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen.

Qualifikationsnachweise

Staatliche Anerkennungen, Urkunden und Zeugnisse werden vorab geprüft und dokumentiert.

Erste-Hilfe-Nachweis

Gültiger Nachweis mit Schwerpunkt Kindernotfälle für pädagogische Fachkräfte.

Pädagogisches Personal – häufige Fragen

Antworten zu Nachweisen, Einweisung, Einsatzdauer und Einrichtungen.

Welche Nachweise bringen die pädagogischen Fachkräfte mit?

Für den pädagogischen Bereich liegen ein erweitertes Führungszeugnis, der Masernschutznachweis nach § 20 IfSG, die Qualifikations- und Anerkennungsnachweise sowie ein gültiger Erste-Hilfe-Nachweis mit Schwerpunkt Kindernotfälle vor. Alle Nachweise werden vor dem ersten Einsatztag geprüft und dokumentiert.

Werden die Fachkräfte auf unsere Einrichtung eingewiesen?

Ja. Vor dem ersten Einsatz erfolgt eine Einweisung auf die Einrichtung, das pädagogische Konzept des Trägers und die organisatorischen Abläufe – damit sich die Fachkraft zügig in den Gruppenalltag einfügen kann.

Ist ein Einsatz zur Vertretung und dauerhaft möglich?

Beides. Pädagogisches Personal kann zur Überbrückung von Personalausfällen und Elternzeitvertretungen ebenso eingesetzt werden wie zur Abdeckung eines länger andauernden Personalbedarfs. Den Rahmen stimmen wir mit dem Träger ab.

Für welche Einrichtungen wird Personal gestellt?

Wir stellen pädagogisches Personal für kommunale und freie Träger – Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte, Träger des offenen Ganztags sowie schulische Betreuungs- und Sozialarbeitsangebote in Nordrhein-Westfalen.

Pädagogisches Personal anfragen

Melden Sie uns das benötigte Profil, die Einrichtung und den Zeitraum – wir prüfen die Verfügbarkeit geeigneter Fachkräfte und melden uns zurück.

Bedarf melden