
Personal · Öffentlicher Sektor
Geprüfte Eignung vor jedem Einsatz
Für Einsätze im öffentlichen und sozialen Sektor gelten besondere Anforderungen an das Personal. Wie die MSOB GmbH Eignung und Nachweise prüft – transparent und nachvollziehbar.
Eignung ist die Grundlage jedes Einsatzes
Wer in Kitas, Schulen, der Jugendhilfe oder in der Kommunalverwaltung eingesetzt wird, arbeitet in einem sensiblen Umfeld. Der Gesetzgeber stellt dafür klare Anforderungen – vom erweiterten Führungszeugnis bis zum Masernschutznachweis nach § 20 IfSG.
Die MSOB GmbH behandelt diese Anforderungen nicht als Formalie am Ende des Prozesses, sondern als dessen Grundlage: Nachweise werden vor dem Einsatz gesichtet, dokumentiert und dem Träger zur Prüfung vorgelegt. Der Einsatz beginnt erst nach Freigabe.
Welche Nachweise geprüft werden
Die erforderlichen Nachweise richten sich nach dem Einsatzbereich.
Erweitertes Führungszeugnis
Für Tätigkeiten im Sozial-, Erziehungs- und Betreuungsbereich wird ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt; im Verwaltungsbereich ein polizeiliches Führungszeugnis.
- Aktuelles Zeugnis vor Einsatzbeginn
- Erweitertes Führungszeugnis im pädagogischen und sozialen Bereich
- Prüfung und Dokumentation der Vorlage
Masernschutz nach § 20 IfSG
Für Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen ist der Nachweis des Masernschutzes nach § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz Pflicht.
- Pflichtnachweis für Gemeinschaftseinrichtungen
- Prüfung vor dem ersten Einsatztag
- Dokumentation in der Nachweismappe
Qualifikations- & Anerkennungsnachweise
Abschlüsse, staatliche Anerkennungen, Urkunden und Arbeitszeugnisse werden vorab gesichtet und dem Träger zur Prüfung vorgelegt.
- Staatliche Anerkennungen und Abschlüsse
- Zeugnisse und Qualifikationsnachweise
- Vorlage in der Nachweismappe
Erste-Hilfe-Nachweis
Für pädagogische Fachkräfte wird ein gültiger Erste-Hilfe-Nachweis mit Schwerpunkt Kindernotfälle vorgelegt.
- Gültiger Erste-Hilfe-Nachweis
- Schwerpunkt Kindernotfälle im pädagogischen Bereich
- Prüfung der Gültigkeit vor Einsatzbeginn
Der Prüfablauf
Von der Bedarfsmeldung bis zum Einsatzbeginn – mit Freigabe durch den Träger.
Bedarfsmeldung
Der Träger meldet das benötigte Profil. Daraus ergeben sich die erforderlichen Nachweise.
Sichtung der Nachweise
Wir sichten Führungszeugnis, Qualifikations-, Masernschutz- und Erste-Hilfe-Nachweise der Fachkraft.
Nachweismappe an den Träger
Der Profilvorschlag enthält eine vollständige Nachweismappe – der Träger prüft und gibt frei.
Einsatzbeginn
Der Einsatz beginnt erst, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und geprüft sind.
Eignung & Nachweise – häufige Fragen
Antworten zu Zeitpunkt, Zuständigkeit und Vollständigkeit der Nachweise.
Wann liegen die Nachweise vor?
Alle erforderlichen Nachweise liegen vor dem ersten Einsatztag vor. Der Profilvorschlag an den Träger enthält bereits die vollständige Nachweismappe, sodass der Träger vor der Freigabe prüfen kann.
Welche Nachweise sind je nach Tätigkeit erforderlich?
Die erforderlichen Nachweise hängen vom Einsatzbereich ab. Im pädagogischen und sozialen Bereich sind ein erweitertes Führungszeugnis, der Masernschutz nach § 20 IfSG und – bei pädagogischen Fachkräften – ein Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich. Im Verwaltungsbereich ein polizeiliches Führungszeugnis. Hinzu kommen jeweils die fachlichen Qualifikationsnachweise.
Wer prüft die Eignung abschließend?
Die abschließende Entscheidung liegt beim Träger. MSOB sichtet und dokumentiert die Nachweise und legt sie mit dem Profilvorschlag vor; der Träger prüft die Mappe und gibt den Einsatz frei. Erst nach dieser Freigabe beginnt der Einsatz.
Was geschieht, wenn ein Nachweis fehlt?
Fehlt ein erforderlicher Nachweis, wird die Fachkraft nicht eingesetzt. Der Einsatzbeginn ist an die vollständige und geprüfte Nachweismappe gebunden – ohne diese Grundlage erfolgt keine Freigabe.
Personal für den öffentlichen Sektor
Pädagogisches Personal
Pädagogische Fachkräfte für Kitas, OGS und Schulsozialarbeit.
Fachkräfte für Jugendhilfe
Fachpersonal für Jugendhilfe und Betreuung.
Verwaltungspersonal
Verwaltungs- und Bürgerservicekräfte für Kommunen.
Personal für den öffentlichen Sektor
Alle Personalleistungen für öffentliche und freie Träger.
Fragen zu Eignung und Nachweisen?
Sprechen Sie uns an – wir erläutern das Prüfverfahren und klären, welche Nachweise für Ihren konkreten Bedarf erforderlich sind.
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